StVZO-Licht-Check fürs Fahrrad
Eine fehlende oder nicht zugelassene Beleuchtung kostet bei einer Kontrolle Verwarnungsgeld und im Schadensfall die Mitschuld. Die maßgebliche Regel ist § 67 StVZO — sie listet genau auf, welche Leuchten und Reflektoren ein verkehrstaugliches Fahrrad braucht.
Dieser Check arbeitet die Pflichtausstattung Punkt für Punkt durch: Frontscheinwerfer, Schlussleuchte, die vier Reflektor-Arten und die seitliche Kenntlichmachung. Du hakst ab, was an deinem Rad vorhanden ist — der Check zeigt dir sofort, ob etwas fehlt.
Zwei Dinge erwischen die meisten: blinkende Leuchten (ausdrücklich verboten) und Pedale ohne gelben Reflektor. Beides wird hier mitgeprüft. Die Bewertung ersetzt keine Hauptuntersuchung, deckt aber die Anforderungen des § 67 StVZO vollständig ab.
1. Was ist montiert? (Pflicht)
Hake an, was an deinem Fahrrad tatsächlich vorhanden ist.
2. Trifft etwas davon zu? (verboten)
Hake an, wenn eines dieser Merkmale auf dein Rad zutrifft — dann liegt ein Verstoß vor.
Einzelne StVZO-Pflichten im Detail
Vorschrift, Bußgeld und Ausnahmen zu jeder Pflicht-Komponente — von der Klingel bis zu den zwei Bremsen.
- Frontscheinwerfer (weißes Licht)
- Schlussleuchte (rotes Rücklicht)
- Bauartgenehmigung (K-Nummer)
- Frontreflektor (weiß)
- Rückreflektor (rot, Kategorie Z)
- Pedalreflektoren (gelb)
- Seitliche Kenntlichmachung (Speichen)
- Klingel (helltönende Glocke)
- Vorderradbremse
- Hinterradbremse
- Pedelec bis 25 km/h
- S-Pedelec bis 45 km/h