PflichtReflektoren · § 67 Abs. 5 StVZO

Pedalreflektoren (gelb): Was die StVZO 2026 vorschreibt

Pedalreflektoren (gelb) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 67 Abs. 5 StVZO. Nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.

Die genaue Vorschrift

Die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Bei Klick- oder Rennradpedalen ohne Reflektor brauchst du im öffentlichen Verkehr einen Nachrüst-Reflektor (z. B. am Pedal-Adapter oder als Clip).

Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.§ 67 Abs. 5 StVZO

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Fehlende Pedalrückstrahler: 20 € Verwarnungsgeld.

Ausnahmen und Sonderfälle

Im reinen Sportbetrieb (Rennen, abseits öffentlicher Straßen) gilt die Pflicht nicht — auf öffentlichen Straßen aber schon.

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⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu Pedalreflektoren (gelb)

Ist die Pedalreflektoren (gelb) am Fahrrad Pflicht?
Die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Bei Klick- oder Rennradpedalen ohne Reflektor brauchst du im öffentlichen Verkehr einen Nachrüst-Reflektor (z. B. am Pedal-Adapter oder als Clip). Rechtsgrundlage ist § 67 Abs. 5 StVZO.
Was kostet es, wenn die Pedalreflektoren (gelb) fehlt?
Fehlende Pedalrückstrahler: 20 € Verwarnungsgeld.
Gibt es Ausnahmen bei der Pedalreflektoren (gelb)?
Im reinen Sportbetrieb (Rennen, abseits öffentlicher Straßen) gilt die Pflicht nicht — auf öffentlichen Straßen aber schon.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der Pedalreflektoren (gelb) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Bauartgenehmigung (K-Nummer), Frontreflektor (weiß), Rückreflektor (rot, Kategorie Z), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Klingel (helltönende Glocke), Vorderradbremse, Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO