Pedalreflektoren (gelb): Was die StVZO 2026 vorschreibt
Pedalreflektoren (gelb) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 67 Abs. 5 StVZO. Nach vorn und hinten wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.
Die genaue Vorschrift
Die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Bei Klick- oder Rennradpedalen ohne Reflektor brauchst du im öffentlichen Verkehr einen Nachrüst-Reflektor (z. B. am Pedal-Adapter oder als Clip).
„Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.“— § 67 Abs. 5 StVZO
Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)
Fehlende Pedalrückstrahler: 20 € Verwarnungsgeld.
Ausnahmen und Sonderfälle
Im reinen Sportbetrieb (Rennen, abseits öffentlicher Straßen) gilt die Pflicht nicht — auf öffentlichen Straßen aber schon.
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Häufige Fragen zu Pedalreflektoren (gelb)
Ist die Pedalreflektoren (gelb) am Fahrrad Pflicht?
Was kostet es, wenn die Pedalreflektoren (gelb) fehlt?
Gibt es Ausnahmen bei der Pedalreflektoren (gelb)?
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Was gehört außer der Pedalreflektoren (gelb) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO