Hinterradbremse: Was die StVZO 2026 vorschreibt
Hinterradbremse ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 65 Abs. 1 StVZO. Zweite, unabhängige Bremse für das Hinterrad. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.
Die genaue Vorschrift
Die zweite vorgeschriebene Bremse wirkt auf das Hinterrad. Das kann eine Rücktrittbremse, eine Felgen- oder eine Scheibenbremse sein. Sie muss unabhängig von der Vorderradbremse betätigt werden können.
„zwei voneinander unabhängige Bremsen“— § 65 Abs. 1 StVZO
Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)
Fahren mit nur einer funktionsfähigen Bremse: 20 € Verwarnungsgeld.
Ausnahmen und Sonderfälle
Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Bei Pedelecs gelten dieselben Anforderungen wie beim normalen Fahrrad.
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Häufige Fragen zu Hinterradbremse
Ist die Hinterradbremse am Fahrrad Pflicht?
Was kostet es, wenn die Hinterradbremse fehlt?
Gibt es Ausnahmen bei der Hinterradbremse?
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Was gehört außer der Hinterradbremse noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO