PflichtBremsen · § 65 Abs. 1 StVZO

Vorderradbremse: Was die StVZO 2026 vorschreibt

Vorderradbremse ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 65 Abs. 1 StVZO. Eine voneinander unabhängige Bremse für das Vorderrad. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.

Die genaue Vorschrift

Ein Fahrrad muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine davon wirkt auf das Vorderrad. Üblich ist eine Felgen- oder Scheibenbremse am Vorderrad, bedient über einen eigenen Bremshebel.

Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.§ 65 Abs. 1 StVZO

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Fahren mit nicht vorschriftsmäßigen Bremsen: 20 € Verwarnungsgeld.

Ausnahmen und Sonderfälle

Es ist egal, ob Felgen-, Scheiben- oder (am Hinterrad) Rücktrittbremse — entscheidend ist, dass beide Bremsen unabhängig voneinander wirken. Eine reine Fixie-Konstruktion ohne zweite Bremse ist im Straßenverkehr nicht zulässig.

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⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu Vorderradbremse

Ist die Vorderradbremse am Fahrrad Pflicht?
Ein Fahrrad muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine davon wirkt auf das Vorderrad. Üblich ist eine Felgen- oder Scheibenbremse am Vorderrad, bedient über einen eigenen Bremshebel. Rechtsgrundlage ist § 65 Abs. 1 StVZO.
Was kostet es, wenn die Vorderradbremse fehlt?
Fahren mit nicht vorschriftsmäßigen Bremsen: 20 € Verwarnungsgeld.
Gibt es Ausnahmen bei der Vorderradbremse?
Es ist egal, ob Felgen-, Scheiben- oder (am Hinterrad) Rücktrittbremse — entscheidend ist, dass beide Bremsen unabhängig voneinander wirken. Eine reine Fixie-Konstruktion ohne zweite Bremse ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der Vorderradbremse noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Bauartgenehmigung (K-Nummer), Frontreflektor (weiß), Rückreflektor (rot, Kategorie Z), Pedalreflektoren (gelb), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Klingel (helltönende Glocke), Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO