Vorderradbremse: Was die StVZO 2026 vorschreibt
Vorderradbremse ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 65 Abs. 1 StVZO. Eine voneinander unabhängige Bremse für das Vorderrad. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.
Die genaue Vorschrift
Ein Fahrrad muss zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine davon wirkt auf das Vorderrad. Üblich ist eine Felgen- oder Scheibenbremse am Vorderrad, bedient über einen eigenen Bremshebel.
„Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.“— § 65 Abs. 1 StVZO
Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)
Fahren mit nicht vorschriftsmäßigen Bremsen: 20 € Verwarnungsgeld.
Ausnahmen und Sonderfälle
Es ist egal, ob Felgen-, Scheiben- oder (am Hinterrad) Rücktrittbremse — entscheidend ist, dass beide Bremsen unabhängig voneinander wirken. Eine reine Fixie-Konstruktion ohne zweite Bremse ist im Straßenverkehr nicht zulässig.
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Häufige Fragen zu Vorderradbremse
Ist die Vorderradbremse am Fahrrad Pflicht?
Was kostet es, wenn die Vorderradbremse fehlt?
Gibt es Ausnahmen bei der Vorderradbremse?
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Was gehört außer der Vorderradbremse noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO