PflichtBeleuchtung · § 22a i. V. m. § 67 StVZO

Bauartgenehmigung (K-Nummer): Was die StVZO 2026 vorschreibt

Bauartgenehmigung (K-Nummer) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 22a i. V. m. § 67 StVZO. Amtliches Prüfzeichen mit Wellenlinien und K-Nummer an Leuchten. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.

Die genaue Vorschrift

Scheinwerfer, Leuchten und lichttechnische Einrichtungen müssen eine amtliche Bauartgenehmigung tragen — erkennbar am Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, auch wenn sie hell genug erscheinen (z. B. viele USB-Taschenlampen am Lenker).

Die Bauartgenehmigung ist am Genehmigungszeichen mit drei Wellenlinien und der K-Nummer erkennbar (Sekundärquelle TA/Praxis).§ 22a i. V. m. § 67 StVZO

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Nicht zugelassene Beleuchtung wird wie fehlende Beleuchtung behandelt: ab 20 € Verwarnungsgeld bei Dunkelheit.

Ausnahmen und Sonderfälle

Reine Helmlampen oder Zusatzlampen ohne K-Nummer sind erlaubt, solange die fest am Rad montierte Pflichtbeleuchtung bauartgenehmigt ist.

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⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu Bauartgenehmigung (K-Nummer)

Ist die Bauartgenehmigung (K-Nummer) am Fahrrad Pflicht?
Scheinwerfer, Leuchten und lichttechnische Einrichtungen müssen eine amtliche Bauartgenehmigung tragen — erkennbar am Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig, auch wenn sie hell genug erscheinen (z. B. viele USB-Taschenlampen am Lenker). Rechtsgrundlage ist § 22a i. V. m. § 67 StVZO.
Was kostet es, wenn die Bauartgenehmigung (K-Nummer) fehlt?
Nicht zugelassene Beleuchtung wird wie fehlende Beleuchtung behandelt: ab 20 € Verwarnungsgeld bei Dunkelheit.
Gibt es Ausnahmen bei der Bauartgenehmigung (K-Nummer)?
Reine Helmlampen oder Zusatzlampen ohne K-Nummer sind erlaubt, solange die fest am Rad montierte Pflichtbeleuchtung bauartgenehmigt ist.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der Bauartgenehmigung (K-Nummer) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Frontreflektor (weiß), Rückreflektor (rot, Kategorie Z), Pedalreflektoren (gelb), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Klingel (helltönende Glocke), Vorderradbremse, Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO