Klingel (helltönende Glocke): Was die StVZO 2026 vorschreibt
Klingel (helltönende Glocke) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 64a StVZO. Eine helltönende Glocke zur akustischen Warnung. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.
Die genaue Vorschrift
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke.
„Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.“— § 64a StVZO
Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)
Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Ausnahmen und Sonderfälle
Rennräder waren historisch teils ausgenommen — im normalen Straßenverkehr gilt die Glockenpflicht jedoch für alle Fahrräder. Eine zusätzliche Hupe ist erlaubt, ersetzt die Glocke aber nicht.
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Häufige Fragen zu Klingel (helltönende Glocke)
Ist die Klingel (helltönende Glocke) am Fahrrad Pflicht?
Was kostet es, wenn die Klingel (helltönende Glocke) fehlt?
Gibt es Ausnahmen bei der Klingel (helltönende Glocke)?
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Was gehört außer der Klingel (helltönende Glocke) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO