PflichtSignal / Klingel · § 64a StVZO

Klingel (helltönende Glocke): Was die StVZO 2026 vorschreibt

Klingel (helltönende Glocke) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 64a StVZO. Eine helltönende Glocke zur akustischen Warnung. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.

Die genaue Vorschrift

Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke.

Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.§ 64a StVZO

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.

Ausnahmen und Sonderfälle

Rennräder waren historisch teils ausgenommen — im normalen Straßenverkehr gilt die Glockenpflicht jedoch für alle Fahrräder. Eine zusätzliche Hupe ist erlaubt, ersetzt die Glocke aber nicht.

Klingel (helltönende Glocke) fehlt? Passendes Teil nachrüsten

Anzeige

StVZO-konforme Teile bei Amazon — achte beim Kauf auf die Bauartgenehmigung (Wellenlinien + K-Nummer), soweit das Teil lichttechnisch ist.

Klingel (helltönende Glocke) bei Amazon ansehen →
⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu Klingel (helltönende Glocke)

Ist die Klingel (helltönende Glocke) am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage ist § 64a StVZO.
Was kostet es, wenn die Klingel (helltönende Glocke) fehlt?
Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Gibt es Ausnahmen bei der Klingel (helltönende Glocke)?
Rennräder waren historisch teils ausgenommen — im normalen Straßenverkehr gilt die Glockenpflicht jedoch für alle Fahrräder. Eine zusätzliche Hupe ist erlaubt, ersetzt die Glocke aber nicht.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der Klingel (helltönende Glocke) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Bauartgenehmigung (K-Nummer), Frontreflektor (weiß), Rückreflektor (rot, Kategorie Z), Pedalreflektoren (gelb), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Vorderradbremse, Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

← Zum interaktiven StVZO-Licht-Check

RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO