PflichtReflektoren · § 67 Abs. 4 StVZO

Rückreflektor (rot, Kategorie Z): Was die StVZO 2026 vorschreibt

Rückreflektor (rot, Kategorie Z) ist am verkehrstauglichen Fahrrad Pflicht nach § 67 Abs. 4 StVZO. Roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“. Fehlt das Bauteil, drohen bei einer Kontrolle Verwarnungs- bzw. Bußgelder.

Die genaue Vorschrift

Hinten ist ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ Pflicht. Er ist häufig ins Rücklicht integriert. Montagehöhe: zwischen 250 mm und 1200 mm über der Fahrbahn. Ein dreieckiger Rückstrahler (wie bei Anhängern) ist am Fahrrad nicht zulässig.

einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“§ 67 Abs. 4 StVZO

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Fehlender roter Rückstrahler: 20 € Verwarnungsgeld.

Ausnahmen und Sonderfälle

Ist der Z-Reflektor im Rücklicht integriert (Standard bei StVZO-Rücklichtern), genügt das.

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⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu Rückreflektor (rot, Kategorie Z)

Ist die Rückreflektor (rot, Kategorie Z) am Fahrrad Pflicht?
Hinten ist ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ Pflicht. Er ist häufig ins Rücklicht integriert. Montagehöhe: zwischen 250 mm und 1200 mm über der Fahrbahn. Ein dreieckiger Rückstrahler (wie bei Anhängern) ist am Fahrrad nicht zulässig. Rechtsgrundlage ist § 67 Abs. 4 StVZO.
Was kostet es, wenn die Rückreflektor (rot, Kategorie Z) fehlt?
Fehlender roter Rückstrahler: 20 € Verwarnungsgeld.
Gibt es Ausnahmen bei der Rückreflektor (rot, Kategorie Z)?
Ist der Z-Reflektor im Rücklicht integriert (Standard bei StVZO-Rücklichtern), genügt das.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der Rückreflektor (rot, Kategorie Z) noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Bauartgenehmigung (K-Nummer), Frontreflektor (weiß), Pedalreflektoren (gelb), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Klingel (helltönende Glocke), Vorderradbremse, Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO