SonderfallE-Bike / Pedelec · § 1 Abs. 3 StVG, FeV (Kleinkraftrad)

S-Pedelec bis 45 km/h: Was die StVZO 2026 vorschreibt

Bei S-Pedelec bis 45 km/h kommt es auf die genaue Einordnung an (§ 1 Abs. 3 StVG, FeV (Kleinkraftrad)). Schnelles Pedelec bis 45 km/h — Kleinkraftrad, eigene Pflichten.

Die genaue Vorschrift

Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt als Kleinkraftrad — nicht als Fahrrad. Es braucht ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis, einen Rückspiegel, eine Hupe (statt Glocke) und der Fahrer benötigt mindestens Führerscheinklasse AM sowie einen geeigneten Helm. Radwege dürfen in der Regel nicht benutzt werden.

S-Pedelecs bis 45 km/h sind Kleinkrafträder mit Versicherungs-, Kennzeichen- und Helmpflicht.§ 1 Abs. 3 StVG, FeV (Kleinkraftrad)

Bußgeld bei Verstoß (Stand 2026)

Fahren ohne Versicherungskennzeichen oder Fahrerlaubnis ist eine Straftat, nicht nur ein Bußgeld. Fehlende Pflichtteile (Spiegel, Hupe) werden gesondert geahndet.

Ausnahmen und Sonderfälle

Anders als beim Pedelec 25 gilt hier Helmpflicht (geeigneter Helm), Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Eine Klingel allein genügt nicht — eine Hupe ist vorgeschrieben.

⚠️ Rechtlicher Hinweis (Stand 2026): Diese Seite gibt die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wieder, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext (StVZO) und der geltende Bußgeldkatalog. Bußgeldbeträge können sich ändern.

Weitere StVZO-Pflichten am Fahrrad

Häufige Fragen zu S-Pedelec bis 45 km/h

Wie ist die S-Pedelec bis 45 km/h am Fahrrad rechtlich geregelt?
Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt als Kleinkraftrad — nicht als Fahrrad. Es braucht ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis, einen Rückspiegel, eine Hupe (statt Glocke) und der Fahrer benötigt mindestens Führerscheinklasse AM sowie einen geeigneten Helm. Radwege dürfen in der Regel nicht benutzt werden. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 3 StVG, FeV (Kleinkraftrad).
Was kostet es, wenn die S-Pedelec bis 45 km/h fehlt?
Fahren ohne Versicherungskennzeichen oder Fahrerlaubnis ist eine Straftat, nicht nur ein Bußgeld. Fehlende Pflichtteile (Spiegel, Hupe) werden gesondert geahndet.
Gibt es Ausnahmen bei der S-Pedelec bis 45 km/h?
Anders als beim Pedelec 25 gilt hier Helmpflicht (geeigneter Helm), Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Eine Klingel allein genügt nicht — eine Hupe ist vorgeschrieben.
Ist eine Klingel am Fahrrad Pflicht?
Jedes Fahrrad muss mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Signalgeber wie Hupen, Pfeifen oder elektronische Klingeltöne erfüllen die Pflicht nicht — verlangt ist ausdrücklich eine Glocke. Rechtsgrundlage: § 64a StVZO. Fahren ohne vorschriftsmäßige Klingel: 15 € Verwarnungsgeld.
Braucht jedes Fahrrad zwei Bremsen?
Ja. Nach § 65 StVZO muss jedes Fahrrad zwei voneinander unabhängige Bremsen haben — eine vorn, eine hinten. Eine Rücktrittbremse zählt als vollwertige zweite Bremse. Fixies ohne zweite Bremse sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Ist ein Dynamo am Fahrrad noch vorgeschrieben?
Nein. Seit der StVZO-Novelle vom 1. Juni 2017 sind Dynamo, Batterie, Akku oder eine Kombination daraus als Stromquelle erlaubt. Reine Akku- oder Batterieleuchten dürfen an jedem Fahrrad montiert werden, solange sie eine Bauartgenehmigung mit K-Nummer tragen.
Woran erkenne ich eine zugelassene Fahrradleuchte?
Nach vorn wirkender Scheinwerfer für weißes Abblendlicht. Eine zugelassene Leuchte trägt eine amtliche Bauartgenehmigung — ein Prüfzeichen mit drei Wellenlinien und einer K-Nummer (z. B. „K1234“). Leuchten ohne dieses Zeichen sind im Straßenverkehr nicht zulässig.
Was gehört außer der S-Pedelec bis 45 km/h noch zur StVZO-Pflichtausstattung?
Zur Pflichtausstattung gehören: Frontscheinwerfer (weißes Licht), Schlussleuchte (rotes Rücklicht), Bauartgenehmigung (K-Nummer), Frontreflektor (weiß), Rückreflektor (rot, Kategorie Z), Pedalreflektoren (gelb), Seitliche Kenntlichmachung (Speichen), Klingel (helltönende Glocke), Vorderradbremse, Hinterradbremse. Erst wenn alle Pflichtteile vorhanden und funktionsfähig sind, ist das Fahrrad verkehrstauglich.

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RadKomplett · StVZO-Check · Stand 2026-06-07 · Quelle: § 67, § 65, § 64a StVZO